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Ausfautei (Edenkoben): Unterschied zwischen den Versionen

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'''{{PAGENAME}}''' (auch: Ausvogtei<ref>woertbuchnetz.de unter Bezugnahme auf Pfälzisches Wörterbuch, Seite Bd. 1, Sp. 487 bis 488.</ref>) war eine Verwaltungseinrichtung. In der Ausfautei war der Ausvogt tätig. Er war zuständig für die Leibeigenen, die in Dörfern wohnten, die nicht dem eigenen Hoheitsgebiet zuzurechnen waren. Dazu zählte auch [[Alsterweiler]]. Dort wohnten sowohl speyerische als auch (kur)pfälzische [[Leibeigener|Leibeigene]]<ref>#Liber_secretorum_Matthiae/Alsterweilerer Personen im Liber secretorum Matthiae 1469/70 unter Zugehörigkeit mit P gekennzeichnet.</ref>, aber das Gebiet des Ortes zählte zum [[Hochstift Speyer]].<ref group=zit>Pfälzisches Wörterbuch: 'Vogt (Beamter), der außerhalb der Stadt wohnt'. a. 1331: ein Aus- oder Waisenfauth [Dochnahl 41 (Neustdt)]. a. 1615: ... in die Dörfer Außfauht (Aufseher über Wildfänge) gesetzt [Vogel 27 (GH-Zeisk)]. — Faut ältere Schreibweise für Vogt; vgl. DWB DWb. III 1385 u. Kluge-Mitzka17Vogt."</ref>
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Die Ausfautei war für die Leibeigenen in Fragen des Rechts, der Erbschaft, insbesondere als Notariat für vertragliche Angelegenheiten zu­ständig. Die Ausfautei­akten umfassen vor allem Nachlässe, Eheverträge einschließlich der jeweiligen  Vermögensinventarien, Auswanderungshinweise sowie Unterlagen zur Versorgung von Hinterbliebenen.
 
 
 
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Aktuelle Version vom 26. November 2016, 16:37 Uhr