Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
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- Dorfordnung 1549/Artikel + (Es ist seit jeher verboten, daß jemand auf … Es ist seit jeher verboten, daß jemand auf öffentlichen Wegen, insbesondere aber auf dem Überfeld etwas anbauen sollte. Ebensowenig sollte man den Rech ausroden oder einsetzen bei einer Strafe von 1 lb Heller. Wenn es aber erforderlich wäre, einen Weg in der Gemarkung anzulegen, würde es die Gemeinde, wie schon jeher, selbst tun. Jeder Gemeinsmann und die vereidigten Schützen sollte bei seinem Eid die Übertretenden anzeigen und rügen. Ebensowenig soll jemand Gräben machen über gesetzte Steine, ebenfalls bei einer Strafe von einem Pfundt Heller. bei einer Strafe von einem Pfundt Heller.)
- Dorfordnung 1549/Artikel + (Es soll ein Metzger, der in Maikammer wohn … Es soll ein Metzger, der in Maikammer wohnt, seine Bank unterm Rathaus haben samt seinem bewartem (zuverlässigen) Gewicht und das Fleisch dort am Samstag gegen zwei Uhr aushauen und den Einwohner vor andern helfen, sonder allem Betrug und Vorteil bei Strafe von 1 Taler.Betrug und Vorteil bei Strafe von 1 Taler.)
- 150 Jahre Mariä-Schmerzen-Kapelle zu Alsterweiler/Folge 1 + (Falsche Annahme)
- Intelligenz=Blatt des Königlich Baierischen Rheinkreises + (Franz Hauck, kath. geboren zu Alsterweiler, den 17ten October 1803; im Gesang hinlänglich, im Orgelspiel schwach.)
- Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte/Veröffentlichungen + (Friedel (1959))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Weistümer und Ordnungen pfälzischer Marknutzungsgenossenschaften und Großwaldungen/Seiten + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Friedmann (2013))
- Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Seiten + (Frühmesser: Jakob Knab, Georg Schwab und Christian Burscheid.)
- Dienerbücher des Bistums Speyer (1464-1768)/Eintrag + (Georg Christoph von Oberstein)
- Pfälzisch-Rheinische Familienkunde/Beiträge + (Gunther)
- Dorfordnung 1549/Artikel + (Hat ein Gemeinsmann ein Egerte (mhd. Eiger … Hat ein Gemeinsmann ein Egerte (mhd. Eigert, Egerd — Brachland) in der Gemarkung zwischen Wingerten liegen und gibt die Bede (Steuer) wie für den Wingert, wobei der Wingert das Maß ist und begehrt Heu zu machen, soll derselbe einen Wüsch (Raisch, Reisch, Wisch) auf besagtem Stück Land stecken. Was auf dem Grundstück ergriffen wird, Pferd, Kühe oder jemand dort grast, soll derjenige 2 Schilling Pfennig Strafe zahlen. Bebaut ein Gemeinsmann ein Äckerle mit der Haue (Hacke), so darf niemand darauf gehen oder fahren bei gleicher Strafe.auf gehen oder fahren bei gleicher Strafe.)
- Pfälzer Zeitung/Palatina + (Ja)
- Pfälzer Zeitung/Palatina + (Ja)
- Der Eilbote/Alsterweiler + (Ja)
- Pfälzer Zeitung/Palatina + (Ja)
- Der Rheinbayer/Alsterweiler + (Ja)
- Neustadter Wochenblatt/Alsterweiler + (Ja)
- Neustadter Wochenblatt/Alsterweiler + (Ja)
- Pfälzer Zeitung/Palatina + (Ja)
- Landauer Wochenblatt/Alsterweiler + (Ja)
- Landauer Wochenblatt/Alsterweiler + (Ja)
- Pfälzer Zeitung/Palatina + (Ja)
- Dorfordnung 1549/Artikel + (Jeder Bäcker und Unterkäufer soll an einem Sonntag und Feiertag Weck und Brot vor der Kirche anbieten für 2 ß D. Sollte er das versäumen, hat er 2 ß d als Einung zu zahlen , so häufig das geschieht.)
- Dorfordnung 1549/Artikel + (Jeder Wirt oder Gemeinsam, auch die Müller … Jeder Wirt oder Gemeinsam, auch die Müller und Weber, sofern sie Maßgeschirr verwenden, sollen Simmern, Halbsimmern und Immel, die man zum Verkauf braucht und ein Gewicht angeben, sollen solche Maßgeschirre und Gewichte mindestens einmal eichen und brennen lassen. Wird über das Auslassen geklagt, folgt Strafe auf 1 lb Heller.sen geklagt, folgt Strafe auf 1 lb Heller.)
- Dienerbücher des Bistums Speyer (1464-1768)/Eintrag + (Johann Hacker, Zollschreiber zu Udenheim, Diener von Haus, Visitator, Kammerschreiber, Landschreiber)
- Die Rechnungen der Stadt Neustadt an der Haardt von den Anfängen bis zur Zeit nach dem Bauernkrieg + (Johannes Weingart)
- Die Rechnungen der Stadt Neustadt an der Haardt von den Anfängen bis zur Zeit nach dem Bauernkrieg + (Johannes Weingart)
- Dorfordnung 1549/Artikel + (Kein Wirt soll einen fremden Gast, keine Wanderpersonen und gemeine Dirnen über Nacht behalten, es sei denn, der Gast hätte Schulden beizubringen oder arbeite an erhlichen Geschäften, die ihn aufhalten, bei Strafe von 1 lb Heller.)
- Gemeindearchiv Maikammer-Alsterweiler/U 103/1580 + (LA Sp U 103 Nr.2)
- Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte/Veröffentlichungen + (Lamm (2000))
- Die Esthaler/Eintrag + (Leonhard Mayer.)
- Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Seiten + (Lieferungen in Kriegszeiten als Kriegsfrondienste.)
- Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Seiten + (Maibed, Herbstbed, Herbstbedgeld, Atzgeld, Rindfleischgeld, Schenkgeld.)
- Alphabetisches Verzeichniss der Gemeinden des Rheinkreises + (Maikammer mit Alsterweiler eine Gemeinde - 2030 Einwohner - Canton Edenkoben - Rentamt Edenkoben - Landkommissariat Landau - Forstamt Neustadt - Bezirksgericht Landau - Ehemalige Herrschaft Speyer. Steinmühle, Großenmühle, Obermühle)