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Reichskammergerichtsprozess 3039
Prozess vor Gericht: Akte
Gebiet: Steinweiler · Kurpfalz · Deutsches Reich
Zeitraum: 1582
Grad: 5
Kategorie:
Die Vorlage hat ausgefüllt: Matthias C.S. Dreyer /2021-10-21
Der Reichskammergerichtsprozess 3039 fand in den Jahren um 1582 statt. Er wurde über 20 Jahre in drei Instanzen geführt (Beginn im Jahre 1562). Zunächst war das Gericht in Steinweiler mit der Angelegenheit befasst, es folgte das Hofgericht in Heidelberg, dann das Reichskammergericht (RKG) in Speyer. Es ging dabei im Wesentlichen um Erbstreitigkeiten. Sie entstanden in der Nachfolge von Hans von Talheim der Ältere, den Fock von Hübingen und den von Heiligenstein sowie der Flach von Schwarzenberg.
Die Hälfte eines Besitzes in Steilweiler gehörte dem im Jahre 1542 verstorbenen Hans von Talheim d.Ä. zu Assweiler, Amtmann in Diemeringen. Der Besitz bestand aus: einem Hof oben im Dorf „an der Pfarr" mit einer Fläche von 69 Morgen eines Ackers und der Fläche von 22 Morgen einer Wiese. Hans von Talheim d.Ä. war in erster Ehe mit Margarethe, geb. Fock von Hübingen verheiratet. Sie hatten einen Sohn, nämlich Hans von Talheim d.J.. In zweiter Ehe heiratete Hans von Talheim der Ältere er Anna Weirich von Heiligenstein, mit der er u.a. eine Tochter Maria von Talheim zeugte. Der Kläger Katharina von Steinkallenfels, eine geborene Talheim verlangte die halbe Erbschaft als nächste Verwandte der Anna Weirich von Heiligenstein, die ihr Kind beerbt hatte und zu Assweiler im Westrich (Grafschaft Saarwerden) ohne sonstige Erben verstorben war. Anna Weirich von Heiligenstein war die Schwester der Amalia Weirich von Heiligenstein, Ehefrau des Christoph von Talheim, Eltern der klagenden Ehefrau. Beklagte sind Testamentserben des Hans von Talheim der Jüngere. Die Abforderung der Sache erfolgte durch die Stadt Straßburg in 1. Instanz (Gericht Steinweiler) unter Berufung auf die städtischen Privilegien und den gemeinrechtlichen Grundsatz, dass Beklagte an ihrem Wohnsitz zu belangen seien. Gegen Verweigerung der Remission appellieren beklagte Vormünder an das Hofgericht Heidelberg. Sie führen Beschwerde über Arrest auf die streitigen Güter, deren Gefälle für das Jahr 1562 von der Vormundschaft verkauft worden waren. Vorangegangener Streit zwischen Hans von Talheim der Jüngere und Bernhard Flach von Schwarzenberg wegen Ansprüchen auf das Schloss Assweiler, Gefälle im Ried bei Sesenheim und den Gütern in Steinweiler. Darin war bei Edelmannsglauben verglichen worden, dass Bernhard Flach von Schwarzenberg nach Zahlung von 100 fl. (Gulden) auf weitere Ansprüche verzichten werde. Dieser Vertrag wird von der Gegenseite angefochten.
Regest
Erkenntnisse aus den Urkunden
Hans von Talheim der Ältere war verheiratet mit Margarethe Fock von Hübingen (erste Ehe)
Hans von Talheim der Ältere war verheiratet mit Anna Weirich von Heiligenstein (zweite Ehe)
Hans von Talheim der Ältere war der Vater von Hans von Talheim der Jüngere
Hans von Talheim der Jüngere war der Sohn von Hans von Talheim der Ältere und Margarethe Fock von Hübingen
Maria von Talheim war die Tochter von Hans von Talheim der Ältere und Anna Weirich von Heiligenstein
Katharina von Steinkallenfels war eine geborene von Talheim
Katharina von Steinkallenfels war verheiratet mit Bernhard Flach von Schwarzenberg
Anna Weirich von Heiligenstein war die Schwester von Amalia Weirich von Heiligenstein
Amalia Weirich von Heiligenstein war verheiratet mit Christoph von Talheim
Katharina von Steinkallenfels war die Tochter von Christoph von Talheim und Amalia Weirich von Heiligenstein
Anna Weirich von Heiligenstein war in Assweiler verstorben vor 1542 (nach ihrer Tochter Maria)
Güter in Steinweiler im Besitz der Familie Talheim
Schloss Assweiler
Güter in Sesenheim
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
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Urkunden
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Reichskammergerichtsprozess 3039 gehört den Kategorien an: Urkunde, Prozess
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