Leonhardt (1928)/Seite 143
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Zitat (Seite143)
Zitat | Schon vorher und natürlich jetzt noch mehr übernahmen sog. Weinmakler die Vermittelung des Weingeschäftes. Als sog. Trinkgeld wurde 1/2 bis 2 Kronentaler (2 Gulden 42 Kreuzer) je nach der Menge gezahlt. 1851 wurde die Stelle des Eichmeister/Eichers alljährlich besetzt, einer für Maikammer und einer für Alsterweiler, zwei Drittel der Gebühren fielen dem Eichmeister, ein Drittel der Gemeinde zu. |
Anmerkungen | Keine |
Diese_Quelle | Leonhardt (1928)/Seite 143 |
Quelle | Leonhardt_(1928) |
ZIT | Weinsticher |
Sammlung | Zitat |
Schlagwort | Weinsticher · Eichmeister · Einnahme · Weingeschäft · Trinkgeld · Gebühr · Weinmakler |
KAT | Nicht verfügbar. |
Kategorie_Fest | Kategorie:Alsterweiler |
Weiterleitung Seite, auf die verwiesen werden soll | Weinwirtschaft |
Matthias Clemens Sigmund Dreyer.
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