Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
LA Sp F 2 Nr.51
Gebiet: Klausenthal
Zeitraum: 1573
Grad: unvollständig
Kategorie:
Die Vorlage hat ausgefüllt: /2017-05-14
Die Urkunde trägt den Titel: Die Clausen in der Witschbach.
Übertragung
VORLÄUFIG!!!
Quelle: Landesarchiv Speyer F 2 Nr.51 - Übertragung von Herbert Schneider, Diedesfeld (Februar 2013) - Abschrift der Originalurkunde aus dem Jahr 1573 durch den Schaffner in Kirrweiler, Anastasius Spiel. Die Originalurkunde gehört zu den Kriegsverlusten des Landesarchivs Speyer (siehe dazu Schreiben des LA Speyer vom 23. Januar 2009) /Korrekturen Matthias C.S. Dreyer (15. März 2015).
Die Clausen in der Wittschbach Anno 1573
Wir, diese nach benannte mit nahmen Steffan zum Jungen, und Ursula von Jungen, gebohren von Dala, sein eheliche Gemahl an einen, und Moritz von Morschheimb, Agnes von Morschheimb, gebohren von Wachtheimb, genannt von Bühel, sein ehelich Gemahl anderes Theils, bekennen und urkunden hierin offentlich mit diesen Brieff sambtlich und jedes besonder vor uns und unsere Erben und Nachkommen, daß wir zu unseren byeder seits besseren Nutzen und frommen Einhelligkeit mit wohl bedachten Muth ein uffrechten, erbahren, unfortheiligen Tausch und Wechsell mit einander gethan haben, thun auch solches hiermit und in Krafft dieses Brieffs nemblich: Wir Steffan zum Jungen und Ursula von Dala, sein Gemahl obgemeldt, übergebn, und stellen von freyer Hand zu, unseren freundlichen lieben Schwäger und [Geschwiehen] Moritz von Morschheim, Agnesen seiner Gemahl, ihren Erben und Nachkommen, die Claus in der Witschbach, in Diedesfelder Gemarckung gelegen mit allen Zugehörungen, Freiheit und Gerechtigkeit, Weidgang, Wasserung, Haubtrecht, Holtz, Weinschänk und Freckell, Buschen, mit Äckern, Wiesen, Kesten, welcker Wein und Geldt Zinsen mit sambt den Glocken, Kelchen und anderen Gezihrdten, so in der Kirchen und Clausen ist, und was wir in Diedesfeldter auch anderer Gemarckung zu der Claußen gehörig fallen gehabt, genossen und gebraucht, und von unseren Schwager und Vatter seligen ererbt, und von unsern Schwägern und Brüder Melcher und Hannß von Dala, in der Losung zugetheilet worden, und niemandts verpfandt, versetzt, verwent, oder in einigen Weeg beschwert.
Dergleichen, und herwiderumb so übergeben wir Moritz von Morschheim und Agnes von Wachheim, genand von Bühel, sein Gemahl, für und und unsere Erben obgedachten unseren Schwager und Geschweyhen Stetffan zum Jung und Ursula von Dala, seiner ehelichen Gemahl, ihren Erben und Nachkommen ein Wiss, wie die gelegen ist zu Alfersheim, in der [Eisgasse], ist frey, ledig, eigen, unversitzt, ohn Verwicken und in alle Weeg ohnbeschwerth gefangen den Ewigen und jezund Waldmannshauser Erben: erstens: ein Wiss, gelegen zu Waltenthumb, die soll unser Schwager und Geschwey, Steffan zum JUngen, und Ursula, sein Gemahl, auch dero Erben brauchen und nießen, dah dergestallt und mit dem Unterschiedt, ob es Sach wärn, dass über kurtz oder lang, wir Moritz von Morschheim und Angnes, sein Gemahl oder unsere Erben können und brechten, Steffan zum Jung, seiner Hausfrauen, und ihren Erben acht Tag ohngedenklich vor St. JÖrgen, des heiligen ritterstag und Marteres 40 Guldten geminer Landtswehrung [ ] Albus von den Gulden gezahlt, soll uff gebührliche Quittirung solcher Weis zu Wltenthum, sambt dem versigleten Brieff darüber, sagende, daß unser Schwager Steffan zum Jungen in Handen han ledig seyn und wiederum ohn maniglichs Eintrag oder Verhindernus, und Moritz von Morschheim, Agnes, seiner Haußfrauen und unsere Erben, behendigt werden, zustehen undheimfallen, damit fürter wie mit anderen unseren eigenen vorhabnden Güttern haben, zuschalten und zu walden.
Es ist auch hiebey in diesem Tausch eigentlich beredt und vorbehalten worden ob es sich über kurtz oder lang erfunde, daß die Claus oben angezeigt dergleichen zwo Wissen weiter dann angezeigt und gemelt, beschwerdt, versetzt, verpfändet wären, und als mit recht erfunden wären, so soll ein jedes Theil den anderen nachher thun, ohn alle Widerrede schuldig seyn. Wir obgenannter Staffan zum Jungen, Ursula von Dala, sein ehelich Gemahl und Moritz von Morschheim, Agnes von Wachenheim, genannt von Bühel, sein ehelich Gemahl, versprechen hiermit bey guten, wahren Treu und Ehren, für uns und beyderseits Erben und Nachkommen, auch ein Jeder für sich selbst bemandts seines übergebenen Tausch mit aller Zugehörte in allen vorgeschriebenen Wortten, in oder außerhalb Rechtnes gut und recht verschafft zu sein, und entsitzen uns ach miemit in Krafft dieses Brieffs, und ein jeder für scih seine Erben und Anchkommen, oben bestimbten seines Tausch mit aller Zugehörde, und aller Aigenschafft, Besitzung, Nutzung, Rechten und Anpsrechen, daran forthin nichts vorbehalten, sondern solchem Tausch und Wechsell zu beyder Theilen ohne einigen Umtrag, wieder Redte und Unrede, wahr, steht, fest, und unwiederruflflich zu haben und zu halten, alerding sonder Zurede und Arglist. Dessen alles zu wahrer Urkund, so hab ich Steffan zum Jungen, mein aigen Angebohrnes Einsigell an diese Brieff thun hencken, und die weil ich Ursula von Jungen, gebhoren von Dala mein eigen Einsigell nicht gebrauch, so hab ich mit Fleiß erbeten den Edlen und Ehrenfesten Friederich von Friedenheim, meinen lieben Schwager, daß er fleißiger Bitte willen gedachter meiner Geschweihen also gethan habe erkennen doch mit mien Erben ohn Schaden und ich Moritz von Morschheim obgemelt, hab auch mein angebohrn Einsigell an diesen Brieff gehangen, desgleichen die weil ich Agnes von Morschheim, gebohren von Wachenheimb, genanndt von Bühel eigen Einsiegll nicht habe, hab ich mit Fleiß erbetten, den Edelen und Ehrenfesten Hanß von Steinkallenfells, meinen lieben Schwager, sein Einsiegell an diesen Brieff thun hencken, also gethan habe, doch mir und meinen Erben ohne Schaden [etc.] [geben] uff.
Hochwürdiger Fürst, Euer fürstlicher [Bischof] seynd mein gantz unterthänig Dienst gehrosamlichen zu vor anbereit, gnädiger Herr.
Nahe an meinem sitz, bey [Euer fürstlicher Bischof] Dorff Hainbach gelegen, ligt eine Wissen, von weilandt dem Edeln Vesten Moritz von Morschheim meinem lieben Schwager seelogen uff mich wachsendt und bürgendt, so in seiner Lebzeit sein Eyhenthum gewsen, und noch mein Eigenthum ist, durch welche Wiesen ein Bächell [eines] Schuhe breits rinnet, so zu keinem anderen Nutzen, dann wann es Wasser hat zu Wässerung meiner und anderer anstossenden Wiesen gebraucht wirdt.
So nuhn mir mehr alß hochbeschwerhrlichen Feldt sonders in Winters Zeiten zu Neustadt und anderen Ordten, mein Korn zu meins Hauß brauch zu mehlmahlen, und pringen laßen, wäre ich gemeinet uff solchem meinem Eigenthum ein Mühlrädlein, so auch zu meinem Hauß brauch, sonderlich in Winters Zeiten mit Mehl speißen möchte, (dann das Bächle nicht allzeit Wasser gnug, insonders zu Sommers Zeiten zu solchem meinem Vorhaben geben kann) zu ersuchen.
Wann aber dieses Bächlein uff [Euer fürsltich Bischof] fürstlicher hoher obrigkeit durchs Gebürg heraus herkommet und rinnet, und dann über mein eigenthümblich, und andere wiesen, ab- und hinfleißet, wolt ich dieser Enddten nicht gern, dann mit Euer [Fürstlich Bischäflich] genädigen Consens und Vorwissen was vornehmen.
Unterthänig bittende [Euer Fürst Bischof] wollend wiyland meiner lieber Vor-Älteren seeligen und auch meinem geleisten Dienst wegen, mir gnädiglich zulassen, daß ich solch Bechlein mit einem Kandel uff mein Rädlein, alles uff kein anderen, dann mein Eigenthumbs Boden leiten, und eintzig zu Zeiten da Wasser vorhande seye, mein Korn zu Mähl verwenden möchte.
Bin ich dessen unterthänigs Erbietens für mich und meine Erben von wegen An- und Herkunft gerürtes Bechels oder Flüßling [Euer Fürst Bischof] jährlich ein paar Rappen zu Zinns, in dero Hauß Kirrweiler reichen zu lassen, und hierein niemand eines Wassers halber im wenigsten zu vernachtheilen, dass alß baldt das Wasser übers Rädle, ob es gleich in seinen alten Gang oder [...] wiederfallen thut, und hinlauffet, warin umb [Euer Fürst Bischof] und dero [Stiften] ich und meine Erben, es verdienen künden, wollen wir uns jederzeit gantz unterthänig und gehorsamlichen verhalten, umb gnadige Willfahrung Antwurt hiermit bittende [Euer Fürst bischof]
unterthäniger gehorsamer Diener
Anastasius Spiell von Kirrweiler
Regest
Erkenntnisse aus dieser Urkunde
Die Clausen in der Wittschbach Anno 1573
Steffan zum Jungen
Ursula von Dalheim verheiratet zum Jungen, seine Ehefrau
Moritz von Morschheim
Agnes von Wachenheim Agnes von Bühl, seine Ehefrau
Schwäger und [Geschwiehen] Moritz von Morschheim
Claus in der Witschbach
Zugehörungen, Freiheit und Gerechtigkeit, Weidgang, Wasserung, Haubtrecht, Holtz, Weinschänk und Freckell, Buschen, mit Äckern, Wiesen, Kesten, welcker Wein und Geldt Zinsen mit sambt den Glocken, Kelchen und anderen Gezihrdten, so in der Kirchen und Clausen ist in Diedesfeldter auch anderer Gemarckung zu der Claußen gehörig fallen gehabt,
unseren Schwager und Vatter seligen ererbt
unsern Schwägern und Brüder
Melchior von Dalheim
Hans von Dalheim
Alfersheim, wohl Uelversheim?, in der Eisgasse Waldmannshaus Waldmannshauser Erben: erstens: ein Wiss, gelegen zu Waltenthumb
(Ursula von Jungen, gebhoren von Dala mein eigen Einsigell nicht gebrauch Friederich von Friedenheim, meinen lieben Schwager, Agnes von Morschheim, gebohren von Wachenheim, genanndt von Bühel eigen Einsiegll nicht habe, Hanß von Steinkallenfells, meinen lieben Schwager,
Anastasius Spiel ist Schwager von Moritz von Morschheim
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
LA Sp F 2 Nr.51 gehört den Kategorien an: Urkunde
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 14.05.2017". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: LA Sp F 2 Nr.51. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/LA Sp F 2 Nr.51 ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 30.04.2025 ↑... Seitenanfang