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Kanton
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Kanton (auch Canton) ist eine Verwaltungseinheit, die vom 23. Januar 1798 bis zum Jahr 1852 in unterschiedlichen Zuschnitten bestand.
Canton - Kanton
Der Französische Canton
Im Spätherbst 1794 hatten die französischen Revolutionsheere das linke Rheinufer besetzt. Drei Jahre später folgte die Neuorganisation der Verwaltung nach französischem Vorbild. Die Aufteilung orientierte sich an der Gliederung der départements (Departements) und der cantons (Kantone) (1798).
Das Pariser Direktorium beauftragte am 4.11.1797 den bisherigen Richter am Kassationsgerichtshof XXX Rudier mit Aufgabe der Neugliederung. Er wurde gleichzeitig zum „Generalregierungskommissar aller eroberten Länder zwischen Maas und Rhein und Rhein und Mosel" ernannt. Bereits am 23.01.1798 erließ Rudier eine Verordnung, nach der die eroberten Länder in vier Departements (diese wiederum in Kantone) eingeteilt wurden:
Roer-Département (mit Hauptort Aachen) Saar-Département (mit Hauptort Trier) Rhein-Mosel(Rhin et Moselle)-Département mit Hauptort Koblenz) Departement Donnersberg/Département Mont Tonnerre (mit Hauptort Mainz). Dazu gehörte auch Alsterweiler.
Die Errichtung dieser vier neuen Zentralverwaltungen erfolgte zum Datum des 19.02.1798.
Das Reglement vom 23.01.1798 setzte gleichzeitig mit der Direktorialverfassung vom 22.08.1795 und dem Gesetz vom 07.09.1795 die organisatorischen Grundlagen der innerfranzösischen Verwaltung in den vier rheinischen Départements in Kraft.
Von der Zentralverwaltung zum Präfektursystem (1800)
Napoleon beseitigte mittels Staatsstreich am 09.11.1799 das Direktorium. Als erster Konsul übernahm er selbst die Leitung des französischen Staates. Am 14.05.1800 folgte ein Konsularbeschluß, der die Verwaltung der rheinischen Départements nach dem Pluviösegesetz (Gesetz vom 28. pluviöse VIII, entspricht dem 17.02.1800) verfügte. Durch Beschluß vom 25.05.1800 wurden die Zentral- und Munizipalverwaltungen durch ein Präfektursystem ersetzt. Jetzt stand in jedem Département ein Präfekt an der Spitze. Die Einteilung in Kantone blieb zwar bestehen, diese waren jedoch keine Verwaltungsbezirke mehr, vielmehr wurden die Gemeinden nun zu größeren Einheiten, den "arrondissements communaux" (Arrondissement - Gemeindebezirken) zusammengeschlossen. An deren Spitze wiederum stand ein Unterpräfekt.
Arrondissements und Canton
Das Département Mont Tonnerre gliederte sich in die Arrondissements XXXXXXXXX. Der Arrondissement Speyer umfaßte die Kantone XXXXX.
An der Spitze jeder Gemeinde stand der Bürgermeister, der Maire. Er war jeweils Mitglied und Vorsitzender des Munizipalrates und unmittelbar dem Präfekten unterstellt war.
Der Deutsche Kanton
Bildung von Generalgouvernements (1814)
Um die Jahreswende 1813/1814 brach die französische Herrschaft am Rhein zusammen. In der Völkerschlacht bei Leipzig (16. bis 19. 10. 1813) hatte Napoleon eine entscheidende Niederlage erlitten und trat den Rückzug nach Frankreich an.
Durch die Leipziger Konvention vom 21. 10. 1813 (Übereinkunft der verbündeten Siegermächte) wurde die Leitung der vorläufigen Verwaltung der wiedereroberten Gebiete Reichsfreiherrn Karl vom und zum Stein (1757—1831) übertragen. Die Verbündeten schufen für eine Übergangszeit in den von ihnen besetzten Gebieten mit Generalgouvernements neue Verwaltungseinheiten (-gebilde). ohne jedoch die bestehenden Verwaltungseinrichtungen zu ändern.
Im Januar 1814 wurden die Generalgouvernements Niederrhein und Mittelrhein (bestehend aus den Departements Rhein-Mosel. Saar. Donnersberg: mit Sitz in Trier) eingerichtet. An ihre Spitze traten Gouvernementkommissare (anstelle der bisherigen Präfekten) und Kreisdirektoren (anstelle der bisherigen Unterpräfekten). Bereits im Juni 1814 wurden die beiden Generalgouvernements zum Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein vereinigt (mit Sitz in Aachen: die Leitung wurde einem vorläufigen Generalgouverneur, dem Preußischen Geheimen Staatsrat Johann August Sack, übertragen).
Am Rande des Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 beschlossen die Alliierten, das Generalgouvernement Mittelrhein aufzulösen.[2] Der Deutschland verbliebene Anteil dieses Generalgouvernements wurde an der Mosel geteilt. Das links der Mosel liegende Gebiet sowie das Stadtgebiet von Koblenz wurde am 16. Juli 1814 mit dem Generalgouvernement Niederrhein unter Johann August Sack vereinigt, unter der Bezeichnung Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein neu eingerichtet und direkt der preußischen Verwaltung unterstellt.[1][3] Sitz des Generalgouvernements war Aachen.[1] Der rechts der Mosel liegende Teil des vorherigen Generalgouvernements Mittelrhein wurde der Gemeinschaftlichen Landes-Administrations-Kommission zugeordnet, die unter der Verwaltung von Österreich und Bayern stand.[1][3]
Preußische Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise (1815)
Mit dem Wiener Kongreß (September 1814 bis Juni 1815 - Es wurde die Neuordnung der europäischen Verhältnisse beschlossen) war am 08.02.1815 der Streit um Preußens Gebietsansprüche endgültig beendet: - mit Beschluß vom 10.02.1815 erhielt Preußen das gesamte links- und rechtsrheinische Gebiet (die spätere Rheinprovinz). Am 05.04.1815 richtete Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. eine feierliche Proklamation (das sog. "Besitzergreifungspatent") an seine Untertanen: "An die Einwohner der mit der Preußischen Monarchie vereinigten Rheinländer".
Am 9. 11. 1815 erfolgte dann die Bekanntgabe der Einteilung des Rheinlandes in zwei Provinzen und sechs Regierungsbezirke:
- die nördliche Provinz (interessiert hier nicht weiter)
- die südliche Provinz umfasste XXXX????????
Kanton (1841)
Der Kanton ([.kreis.aw-online.de/kvar/VT/hjb1981/hjb1981.28.htm Erklärung zum Aufbau der Landkreise]) war in der Pfalz eine Untereinheit des Land=Commissariats (Bezirksamt). Die zwölf Land=Commissariate der Pfalz sind unterteilt in 31 Kantone. Dabei ist festzustellen, dass der Mehrzahl der Land=Commissariate lediglich zwei Kantone zugeordnet sind. Die großflächigen Einheiten, vornehmlich der Nord-, West- und Südwestpfalz ziehen bis zu vier Kantone zusammen.
I. a) Bergzabern.
I. b) Annweiler.
II. a) Landau.
II. b) Edenkoben.
III. a) Kandel.
III. b) Germersheim
IV. a) Neustadt.
IV. b) Dürkheim.
V. a) Speier.
V. b) Mutterstadt.
VI. a) Frankenthal.
VI. b) Grünstadt.
VII. a) Göllheim.
VII. b) Kirchheimbolanden.
VII. c) Obermoschel.
VII. d) Rockenhausen.
VIII. a) Winnweiler.
VIII. b) Otterberg.
VIII. c) Kaiserslautern.
IX. a) Lauterecken.
IX. b) Wolfstein
IX. c) Kusel.
X. a) Landstuhl.
X. b) Homburg.
X. c) Waldmohr.
XI. a) Zweibrücken.
XI. b) Blieskastel.
XI. c) Neuhornbach.
XII. a) Pirmasens.
XII. b) Waldfischbach.
XII. c) Dahn.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Kanton gehört den Kategorien an: Kanton
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