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Domine salvum fac regem

Aus Alsterweiler
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Domine salvum fac regem (auch: Domine salvum fac regem nostrum[1], Domine salve fac regem[2]) war ein Lobgesang auf den Regenten. Die wörtliche Übersetzung lautet: Herr (Gott), segne den König. Domine salvum fac regem steht hier und auch im Zusammenhang mit dem Anklag-Akte 1850 nur als "Titel" für das Lied. Der volle Text lautet:

Domine, salvum fac regem
et exaudi nos in die qua invocaverimus te.
Gloria Patri et Filio,
et Spiritui Sancto.
Sicut erat in principio
et nunc et semper et in saecula saeculorum,
amen.

Gott segne den König
und antworte uns wenn wir dich anrufen.
Glorie für Vater und Sohn,
und den heiligen Geist.
So war es im Anfang
und nun und immer und in alle Ewigkeit,
Amen.

Als König konnte bei religiöser Auslegung des Liedes[3] die katholische Kirche gemeint sein. In diesem Sinne wohl auch das Singen anlässlich der Pfingstfeiern in Alsterweiler und Maikammer. Der Regent konnte aber auch das staatliche Oberhaupt sein, so beim Singen im Zusammenhang mit dem französischen König[web 1]. Bei Anwendung auf die katholische Kirche, auf das Vaterland o.a. wäre streng genommen die Form "regem" anzupassen. So z.B. im Falle "Kirche" auf "ecclesiam", also "Domine, salvum fac ecclesiam"[web 2].

In Frankreich wurde das Lied zum Abschluss einer jeden katholischen Messe gesungen. Dies galt etwa ab dem 18. Jahrhundert bis zum Ausbruch der französischen Revolution[4].

Unter dem Titel gibt es zahlreiche Vertonungen u.a. von Buxtehude[5].

Ereignisse in Alsterweiler

Wegen Singen des Domine salvum fac regem während der Zeit des pfälzischen Aufstandes[6] erlangte der Lehrer Georg Adam Müller Berühmtheit. Er wurde nämlich dafür am 29. Mai 1849 von den Freischaaren aus Edenkoben nach Neustadt an der Weinstraße bzw. nach Kaiserslautern zur Inhaftierung verbracht[7][8]. Aufgrund der zeitlichen Zusammenhänge mit dem pfälzischen Aufstand darf angenommen werden, daß Georg Adam Müller den Wortlaut des ursprünglichen Textes verwendet hatte, um eine politische Einstellung zu signalisieren. Sei dies nun im Sinne einer Bindung an die katholische Kirche oder an den bayerischen Staat, kann dahingestellt bleiben[9]. Jedenfalls sang er das Domine salvum fac regem nicht im Sinne des pfälzischen Aufstandes. Denn dessen Vertreter begriffen es als Affront, was seine Verhaftung und Verbringung nach Kaiserslautern nach sich zog.

Fundstellen zu Domine salvum fac regem

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 Sammlung_1Sammlung_2AnmerkungZitiertÜbertragungZitatSchlagwortSeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.Nutzen für AlsterweilerJahrDatum
Pfälzer ZeitungZweibrückenZweibrücken, 8. Juli. (Schluß der Schwurgerichts- Verhandlungcn gegen Lintz aus Edenkoben.) Alle weiteren Zeugen geben an , daß der Angeklagte nur auf Befehl von Millich die Verhaftung des Lehrers Müller in Alsterweiler vorgenommen habe. Der letztere selbst sagt heute vor Gericht darüber Folgendes aus : Ich wurde, weil ich, wie üblich, am Pfingstsonntag 1849 das „Omine salvuiu tue regem" abgesungen hatte, verrathen. Am Abend kam Willich und das Schützencorps von Edenkoben, um den Pfarrer zu holen. Als Millich hörte, daß nicht der Pfarrer, sondern ich das Domino etc. gesungen, beruhigte er die Gemeindeglieder und lobte ihre Anhänglichkeit an ihren Geistlichen. Ich hingegen wurde auf das Rathhaus bestellt, wo man mir sagte, ich solle am andern Morgen wieder kommen, um mich wegen meiner politischen Umtriebe, sowie wegen des Absingens von jenem Kir chenlieds, zu verantworten. Im Hauk'schen Wirtshause war ich Abends mit Lintz und Andern munter zusammen. In der Nacht zwischen 1 und 2 Uhr wurde ich jedoch von Lintz in meiner Wohnung verhaftet und, hart geschlossen, von einem reitenden Gendarmen, ohne daß man mir nur erlaubte, Wasser zu trinken, forttransportirt bis nach Frankenstein und von da durch einen andern Gendarmen nach Kaiserslautern. Am 31. Mai Abends wurde ich entlassen. Lintz ist ein braver Mann und ich kann nur Löbliches von ihm sagen. Er erbot sich, meiner Frau soviel Geld zu geben, als sie brauche. Bei meiner Verhaftung gab er mir den Verhaftsbefehl zu lesen und sagte, er müsse es thun. Die Entlastungszeugen : Dr. Lommel, Bürgermeister Arnold , Adjunkt Antz, Michael Wolf, Johann Georg Oettle, Peter Reinbold und Peter Hartman» geben sämmtlich dem Angeklagten ein gutes Zeugniß , bestätigen zum Theil , daß der eigentliche Zweck der Züge nach Neustadt und Landau ursprünglich unbekannt gewesen und daß die Verhaftung des Lehrers Müller von dem Angeklagten mit ihrem Widerstreben auf Befehl Millich s vorgenommen worden sei. In der heutigen Sitzung stellte der Präsident nach den Vorträgen der Staatsbehörde, des Vertheidigers und dem Nesume die drei auf das Verbrechen des Hochverraths bezüglichen Fragen. Nach einer Berathung von fünf Minuten gaben die Geschworenen durch ihren Obmann Martin Lamarche, Gastwirth in Blieskastel, die Erklärung des Nicht schuldig ab, worauf der Angeklagte in Freiheit gesetzt wurde. ***Lehrer
Domine salvum fac regem
Edenkoben
Müller
Aufstand
Maikammer
Alsterweiler
Carl Lintz
Landsturm
Seite 1851-07-11-Fr1851
Pfälzer ZeitungZweibrückenZweibrücken, 6. Juli. Nach Beendigung der Sache gegen die Angeklagten aus Pirmasens erschien auf der Anklagebank Carl Lintz, 32 Jahre alt, Seifensieder in Edenkoben, angeklagt der Mitwirkung und wissentlichen Theilnahme an den Attentaten zum Umstürze und zur Aenverung der Staatsregierung, zur Bewaffnung der Bürger und Landsbewohner gegen die verfassungsmäßige königl. Gewalt und zur Erregung des Bürgerkriegs, dadurch, daß er als Hauptmann des Schützencorps in Edenkoben bewaffneten Antheil an den Zügen nach Neustadt (8. Mai) und gegen Landau (20. Mai) genommen, in St. Martin den Landsturm aufgeboten hat, unter Willich einen Zug nach Maikammer mitgemacht, ein drohendes Schreiben an den Bürgermeister in Rhodt behufs Einsendung der sämmtlichen waffenfähigen Mannschaft erlassen, endlich als Kommandant eines Trupps Bewaffneter, unter gewaltsamem Eindringen in die Wohnung zur Nachtzeit, den Lehrer Müller in Alsterweiler verhaftet und nach Kaiserslautern abgeliefert hat, weil er das „Domine salve fac regem" in der Kirche angestimmt hatte. — Vertheidiger ist Anwalt Gink. Zu Urtheilsgeschworenen sitzen: 1) Lamarche, 2) Hertel, 3) Bibus, 4) Häfele, 5) Wiß, 6) Laforet, 7) Freidinger, 8) Reichel, 9) Springer, 10) Brock, 11) Dümmler und 12) Gentes. Von der Staatsbehörde wurden rekurirt: t) Ruff, 2) Enders, 3) Schmidt. 4) Pohl, 5) Kaul und 6) Schneider; von dem Vertheidiger: t) Lavall, 2) Kappelmann, 3) Stett, 4) Boos, 5) Orth und 6) Klug. Nach Beeidigung der Geschworenen ward die Sitzung geschlossen.Lehrer
Domine salvum fac regem
Edenkoben
Müller
Aufstand
Maikammer
Alsterweiler
Carl Lintz
Landsturm
Seite 1851-07-08-Di1851



Weblinks

  1. siehe dazu: wikipeida unter //fr.wikipedia.org/wiki/Domine,_salvum_fac_regem /abgerufen am 06. September 2016. Dort wird dargelegt, es handele sich um die Grundlage für die französische Nationalhymne in der Zeit des l'Ancien Régime. Siehe Erklärung zu diesem Begriff und der Zeitspanne: .toupie.org/Dictionnaire/Ancien_regime.htm /abgerufen am 06. September 2016
  2. siehe dazu: www2.cpdl.org/wiki/index.php/Domine_salvum_fac /abgerufen am 06. September 2016.

Literatur

Einzelnachweise

  1. siehe dazu: Anklag-Akte, Seite 205
  2. siehe dazu: Anklag-Akte, Seite 205
  3. Matzinger: Eigentlich handelt es sich um eine Motette.
  4. //fr.wikipedia.org/wiki/Domine,_salvum_fac_regem /abgerufen am 06. September 2016.
  5. http://imslp.org/wiki/Domine_salvum_fac_regem,_BuxWV_18_(Buxtehude,_Dietrich) /abgerufen am 06. September 2016
  6. Leonhardt (1928) geht vom 27. und 28. Mai 1849 aus. Siehe dazu: Leonhardt (1928)/Seite 56
  7. Matzinger: Ausführlich dazu: Anklag-Akte 1850
  8. Dazu auch: Leonhardt (1928)/Seite 56 und 57
  9. Matzinger: Eine Referenz an den preußischen Staat dürfte eher unwahrscheinlich sein, aufgrund der Zugehörigkeit der Pfalz zu Bayern (Bayerischer Rheinkreis).

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

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