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Bäcker

Aus Alsterweiler
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Andere Amtsbezeichnungen: Adjunkt, Amtmann, Aufsichtträger, Ausfaut, Beständer, Bäcker, Bürgermeister… weitere Ergebnisse

Bäcker ist eine Berufsbezeichnung. Sie bezeichnet eine Person, die Backwaren herstellt und vertreibt.

Bäcker in Alsterweiler

Fundstellen zu Bäcker

Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 3

FundstelleHat Zitat SammlungHat AnmerkungHat UebertragungIst ZitatHat SchlagwortIst PDFIst zitiert inHat SchluesselSeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.Nutzen für AlsterweilerAusstellung
Dorfordnung 1549/ArtikelMaikammer-Alsterweiler
Bäcker
Eingung
Siehe dazu auch die Einnahmenaufstellung des Jahres 1572.Der Bäcker, der sich ein Vergehen mit Wecken oder Brot zuschulden kommen lässt, soll ohne Aufforderung drei Schilling Pfennig geben, und zwar immer dann (oft und dick als Verstärkung für häufig), wenn das Brot oder der Weck zu klein befunden wird und sein Gewicht nicht hat.Item welicher becker eyn eynunge mit wecken oder brott bricht, derselb sol ungebetten drey schilling pfening zu eynunge geben, so oft und dick daß brott oder der weck zu clein gefunden wurd und sein gewicht nit hatt.Bäcker
Einung
Brot
Weck
Broteinung
Weckeinung
https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/images/5/50/Dorfordnung maikammer 1549 Doll .pdfDorfordnung 1549/Artikel#Artikel 34Artikel 3421549 JL
Dorfordnung 1549/ArtikelMaikammer-AlsterweilerSiehe dazu auch die Einnahmenaufstellung des Jahres 1572.Wird ein Unterkäufer mit Brot oder Weck aufgefunden, die das Gewicht nicht haben, soll der Unterkäufer 18 d schuldig sein, so häufig das geschieht.Item wa ein underkaufer mit brott oder wecken gefunden wurd, so das gewicht nit haben, so sol derselbig underkaufer ungebetten und unnachleßlich 18 d zu eynunge zu geben schuldigk sein, so oft und dick sollichergleichen geschicht.Bäcker
Einung
Brot
Weck
Broteinung
Weckeinung
https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/images/5/50/Dorfordnung maikammer 1549 Doll .pdfDorfordnung 1549/Artikel#Artikel 35Artikel 3521549 JL
Dorfordnung 1549/ArtikelMaikammer-AlsterweilerSiehe dazu auch die Einnahmenaufstellung des Jahres 1572.Jeder Bäcker und Unterkäufer soll an einem Sonntag und Feiertag Weck und Brot vor der Kirche anbieten für 2 ß D. Sollte er das versäumen, hat er 2 ß d als Einung zu zahlen , so häufig das geschieht.Item es soll ein jeder becker oder underkaufer an eynem sonntag und feyertagk für 2 ß d weck und brott vor der kirchen feyl haben, und so einer daran seumigk, derselb sol unnachleßlich 2 ß d fur eynunge verprochen haben, so oft und dick das beschicht.Bäcker
Einung
Brot
Weck
Broteinung
Weckeinung
https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/images/5/50/Dorfordnung maikammer 1549 Doll .pdfDorfordnung 1549/Artikel#Artikel 36Artikel 3621549 JL



Alte Abfrageform:

 BerufBackstube
Johann Friedrich EisenbieglerWinzer
Bäcker
Wirt
Alsterweiler
Hartmannstraße Nr.61
Michael KerffBäckerKredenburg

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Literatur

Einzelnachweise

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Bäcker gehört den Kategorien an: Beruf, Funktion

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