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Bäcker
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Andere Amtsbezeichnungen: Adjunkt, Amtmann, Aufsichtträger, Ausfaut, Beständer, Bäcker, Bürgermeister… weitere Ergebnisse
Bäcker ist eine Berufsbezeichnung. Sie bezeichnet eine Person, die Backwaren herstellt und vertreibt.
Bäcker in Alsterweiler
Fundstellen zu Bäcker
Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 3
Fundstelle | Hat Zitat Sammlung | Hat Anmerkung | Hat Uebertragung | Ist Zitat | Hat Schlagwort | Ist PDF | Ist zitiert in | Hat Schluessel | SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. | Nutzen für Alsterweiler | Ausstellung |
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Dorfordnung 1549/Artikel | Maikammer-Alsterweiler Bäcker Eingung | Siehe dazu auch die Einnahmenaufstellung des Jahres 1572. | Der Bäcker, der sich ein Vergehen mit Wecken oder Brot zuschulden kommen lässt, soll ohne Aufforderung drei Schilling Pfennig geben, und zwar immer dann (oft und dick als Verstärkung für häufig), wenn das Brot oder der Weck zu klein befunden wird und sein Gewicht nicht hat. | Item welicher becker eyn eynunge mit wecken oder brott bricht, derselb sol ungebetten drey schilling pfening zu eynunge geben, so oft und dick daß brott oder der weck zu clein gefunden wurd und sein gewicht nit hatt. | Bäcker Einung Brot Weck Broteinung Weckeinung | https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/images/5/50/Dorfordnung maikammer 1549 Doll .pdf | Dorfordnung 1549/Artikel#Artikel 34 | Artikel 34 | 2 | 1549 JL | |
Dorfordnung 1549/Artikel | Maikammer-Alsterweiler | Siehe dazu auch die Einnahmenaufstellung des Jahres 1572. | Wird ein Unterkäufer mit Brot oder Weck aufgefunden, die das Gewicht nicht haben, soll der Unterkäufer 18 d schuldig sein, so häufig das geschieht. | Item wa ein underkaufer mit brott oder wecken gefunden wurd, so das gewicht nit haben, so sol derselbig underkaufer ungebetten und unnachleßlich 18 d zu eynunge zu geben schuldigk sein, so oft und dick sollichergleichen geschicht. | Bäcker Einung Brot Weck Broteinung Weckeinung | https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/images/5/50/Dorfordnung maikammer 1549 Doll .pdf | Dorfordnung 1549/Artikel#Artikel 35 | Artikel 35 | 2 | 1549 JL | |
Dorfordnung 1549/Artikel | Maikammer-Alsterweiler | Siehe dazu auch die Einnahmenaufstellung des Jahres 1572. | Jeder Bäcker und Unterkäufer soll an einem Sonntag und Feiertag Weck und Brot vor der Kirche anbieten für 2 ß D. Sollte er das versäumen, hat er 2 ß d als Einung zu zahlen , so häufig das geschieht. | Item es soll ein jeder becker oder underkaufer an eynem sonntag und feyertagk für 2 ß d weck und brott vor der kirchen feyl haben, und so einer daran seumigk, derselb sol unnachleßlich 2 ß d fur eynunge verprochen haben, so oft und dick das beschicht. | Bäcker Einung Brot Weck Broteinung Weckeinung | https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/images/5/50/Dorfordnung maikammer 1549 Doll .pdf | Dorfordnung 1549/Artikel#Artikel 36 | Artikel 36 | 2 | 1549 JL |
Alte Abfrageform:
Beruf | Backstube | |
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Johann Friedrich Eisenbiegler | Winzer Bäcker Wirt | Alsterweiler Hartmannstraße Nr.61 |
Michael Kerff | Bäcker | Kredenburg |
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Bäcker gehört den Kategorien an: Beruf, Funktion
Matzinger sagt: Letzte Überarbeitung der Seite 28.07.2023. Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Bäcker. Nutzen Sie zur Zitierung für ihr Werk folgende vollständige Angabe: http://www.alsterweiler.net/wiki/Bäcker ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 10.12.2023 ↑...Seitenanfang