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Lang Contz

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Lang Contz[anm 1] wird im Gültbuch Landkapitel Weyher für das Jahr 1424 erwähnt.


Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

Anmerkungen

  1. Die Schreibweise wird hier so festgelegt. Gleichwohl ist auch eine umgekehrte Lesart denkbar, also Contz Lang. Da aber alle im Kontext genannten Namen eindeutig zuerst den Vornamen und dann den Nachnamen aufweisen, liegt diese Festlegung nahe. Insofern würde es sich übertragen um den Langen Contz = Kuntz handeln.

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Lang Contz gehört den Kategorien an: Person (Alsterweiler)

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