Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
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Attribut:Hat Uebertragung gibt eine abgekürzte Version einer Vollzitierung (Quellenangabe) wieder. Angegeben werden Autor (Jahr) und die jeweilge Seite: Leonhardt (1928)/Seite51, wie sie auf der Sammelseite des Buches, Artikel, Zeitung zusammengestellt ist. Das Attribut hat den Datentyp Text.
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Systematik:
1
Ziegler (1970a) +
Ziegler (1970b) +
vollständig +
Man hat hier keine Kapelle. +
Es gibt hier keine Kapelle. +
Falsche Annahme +
Dies ist die Übertragung aus dem Lateinischen +
2
nicht erforderlich +
A
Alle Auswanderer aus Maikammer-Alsterweiler (nach den Werken Lamott, Alois (1984), Gadinger (2011), Schäfer/Stöckl (2015) +
Maikammer mit Alsterweiler eine Gemeinde - 2030 Einwohner - Canton Edenkoben - Rentamt Edenkoben - Landkommissariat Landau - Forstamt Neustadt - Bezirksgericht Landau - Ehemalige Herrschaft Speyer. Steinmühle, Großenmühle, Obermühle +
Der Einsturz des Kalmit=Turmes Der Kalmit=Turm war am Mittag des 29. März 1928 nur noch ein Trümmerhaufen. Daran änderten auch alle diejenigen nichts, die diese Nachricht für einen „Aprilscherz“ hielten. Allerdings erschien diese Tatsache Vielen, die den Turm vor einigen Wochen noch gesehn und seiner Standfestigkeit noch sehr viel zugetraut hatten, nicht faßbar. Waren doch selbst Sachverständige der Meinung, daß kein Einsturz unmittelbar drohe. Die Außenseite des Bauwerkes zeigte außer den Rissen, mit denen man längst vertraut war, und der ebenso gleichgültig hingenommenen Schiefe seiner Kanten und Flächen nichts Verdächtiges. Wer freilich Gelegenheit hatte, tagtäglich die langsam aber unerbittlich fortschreitenden Veränderungen, die namentlich an der Innenseite des Mauerwerkes vor sich gingen, zu beobachten, der mußte an die drohende Gefahr glauben.
Vom Tag der Eröffnung der Warte bis in den Dezember 1927 zeigte der Turm innen wie außen stets das gleiche Gesicht. Erst der so plötzlich auftretende Temperaturanstieg nach den strengen Frosttagen im Dezember vorigen Jahres – innerhalb 36 Stunden 23 Grad Zunahme, davon 17 Grad in 12 Stunden – beschleunigte, dadurch, daß er das Gemäuer stark beschädigte, den Verfall. Ein mit der Erwärmung Hand in Hand gehender Regen verstärkte die zerstörende Wirkung. Am 22. Dezember meldete Schreiber dieses Artikels dem Rechner des Hauptvereins, Emil Ohler, diese durch den Witterungsumschlag hervorgerufenen Schäden mit dem Hinweis darauf, daß ein baldiges Beseitigen des Turmes angebracht sein.
Besonders die Teile, die nach innen gleich neben der Eingangstür unter der Trepp lage(n), ließen erkennen, daß keinerlei Bindung mehr zwischen den einzelnen Steinen vorhanden war. Von Tag zu Tag fiel Mörtel ab, der nur oberflächlich gegen die Fugen geworfen worden war, die Risse nach außen wurden breiter und die Mauerschnittflächen an den Turmluken wiesen Fugen und Löcher auf. Beim Durchschreiten der Türöffnung sah man über sich das frische Rot zu Seiten der Bruchstellen im oberen Steinrahmen der Tür: Von drei breiten Steinblöcken, die die Turmwand über dem Eingang trugen, war der äußere und der innere aufgerissen, der mittlere scheinbar noch unbeschädigt. Die unterste Luke – über dem Schriftschild – verlor nach dem Turminnern ihre regelmäßige Form: Ein großer Stein hing bis zum tag des Zusammenbruches bedrohlich locker, ein kleinerer war schon herausgebrochen und lag am Fuß der Treppe. Durch die breiten Fugen zwischen den Platten der Aussichtsplattform tropfte von je das Regenwasser in das Turminnere, das sich oft noch tagelang nach Regenfällen feucht hielt.
Am 28. März brach gegen 13.30 Uhr etwa 1 Kubikmeter Mauerwerk aus der Ostseite des Turmes. Darauf wurden Sonnenscheinschreiber und Antennenmast von der Plattform genommen und der Turm nicht mehr betreten. In diesem Zustand bedeutete der Turm eine furchtbare Gefahr, furchtbarer noch als man zu diesem Zeitpunkte annehmen mußte. Am 29. März gegen 9 Uhr kam Maurermeister Volkert zur Besichtigung. Genau um 9.50 Uhr fiel vor den Augen von vier Zuschauern der Turm in sich zusammen, nachdem der Maurer einen geringen Anstoß dazu gegeben hatte. Nach dem Zusammenbruch zeigte sich die außerordentlich liederliche und gewissenlose Bauweise des Turmes: Nicht das geringste Bindematerial war zu erkennen. Kein einziges Mauerstück war geblieben. Der Trümmerhaufen zeigte nur einzelne Steine. Außerdem ging aus allem hervor, daß Maurer Bolz dadurch, daß er sich in Lebensgefahr begeben hatte, allen Kalmitwanderern einen großen Dienst erwiesen hatte. Wäre der Turm ohne Anstoß wenige Stunden später gestützt, so lag die Möglichkeit sehr nahe, daß Personen zu Schaden kamen. Nicht auszudenken ist das Unglück, das die fallenden Trümmer hätten anrichten können, wenn ein lebhafter Sonntagsverkehr oder um den Turm spielende Schulkinder überrascht worden wären. Auch lassen die in der auf den Einsturztag folgenden Nacht wehenden heftigen böigen Winde die Annahme zu, daß die von oben in den Treppenschacht hineinstürzenden Luftmassen sich in dem Raum gefangen und dann den ganzen Turm gesprengt hätten. Bei solchen Sprengungen wäre eine stärkere Beschädigung der um den Turm liegenden Gegenstände, vor allem der Kalmithütte, nicht ausgeblieben.
Unter den Schuttmassen liegen nun noch die Wasserstoffbomben, deren Inhalt zu Kriegszeiten zur Füllung der Pilotballons diente. Deren Beseitigung wird dann jegliche Gefahr beenden.
Assessor Eisfeld.
Auswanderungen aus dem früheren Hochstift Speyer nach Südosteuropa und Übersee im XVIII. Jahrhundert/Eintrag +
Andreas Stahl (Stachel) +
B
Berechnung von Daten in Urkunden +
C
Der ehemalige Assessor von Sontborn hat nach dem Absterben des Pfennigmeister Krebsen im Jahre 1732 einen vollständigen Auszug aus den Protokollen von 1656 bis 1670 und 1671 bis ins Jahr 1688 gefertit. Es geht dabei vor allem um das Pfennigmeisterei-Amt. Die Aufstellung wurde in das Protokoll des Jahres 1732 eingefügt. Es enthält viele merkwürdige Nachrichten, darunter auch die Bestallung von Gisbert de Maere. +
D
nein +
Leonhard Mayer. +
Andreas Stachel. +
Bildstock Im oberen Grund +
nein +
nein +
nicht erforderlich +
vollständig in PDF und Zitat +
Die Rechnungen der Stadt Neustadt an der Haardt von den Anfängen bis zur Zeit nach dem Bauernkrieg +
Johannes Weingart +
Die Rechnungen der Stadt Neustadt an der Haardt von den Anfängen bis zur Zeit nach dem Bauernkrieg +
Johannes Weingart +
nein +
Philipp Ludwig Gordiné Oberamtsrat und Ausfaut zu Kirrweiler. +
Emanuel Koch, Aufsichtträger in Alsterweiler +
Georg Riebel +
Christoph Oberstein +
Adpolph Adam Cörver +
Johann Sebastian Dirolff +
Anastasius Spiel +
Philipp Dirolff +
Philipp Melchior von Dalheim, Kämmerer, Stallmeister, Faut am Bruchrain, Hofmeister, Hofrichter, Ritterrichter, Rat von Haus aus +
Johann Martin Zipperlin +
Anton Becker, Syndikus und Sekretär des Domkapitels +
Johann Hacker, Zollschreiber zu Udenheim, Diener von Haus, Visitator, Kammerschreiber, Landschreiber +
Georg Christoph von Oberstein +
Augustin Zipperlin +
Es soll ein Metzger, der in Maikammer wohnt, seine Bank unterm Rathaus haben samt seinem bewartem (zuverlässigen) Gewicht und das Fleisch dort am Samstag gegen zwei Uhr aushauen und den Einwohner vor andern helfen, sonder allem Betrug und Vorteil bei Strafe von 1 Taler. +
Wenn ein Gemeinsam Wein aus seinem eigenen Gewächs anbieten oder verschenken wollte, der soll die Maß Wein 1 d näher (billiger, niedriger) als ein gemeiner Wirt zu geben schuldig sein, bei Pein (Strafe) von 1 lb Heller. +
Sobald ein Gemeinsmann (Mann der Gemeinde) oder sonst jemand, die Brunntröäge oder Steine ohne Rücksprache bei Tag oder Nacht ablaufen lässt, der oder diejenigen sollen der Gemeinde so oft das geschieht, eine Strafe von 1 Kreuzer schuldig sein. +
Möchte ein Wirt oder ein Gemeinsmann Hering, Stockfisch, Blatheiß (d. s. Plattfische) und Bückung anbieten, derselbig soll Kaufmannsmaß gut haben bei der Einung 1 Pfund Heller. Und wann ihnen solches von dem Dorfmeister verboten wird, soll derselbige Überfahrer nit mehr desselbigen Verkauf vertreiben bei genannter Einung. +
14. So einer in der Gemark eine Wiese hat, die drei Gras Traget macht, derselbig soll genannte Wiese zum zweitenmal mähen vor unserer lieben Frauen Würzweihe und dieselbig Wies' sollen beheunet sein und bleiben bis zu St. Michels Tag; aber welcher nach gemeldem Lieb Frauentag das zweite Gras mähen tut, soll darnach nit mehr geheunet sein (Nach: Leonhardt, Seite 145). +
Der Müller soll, sofern er die Frucht bis zu einer Meile Weg holt für einen Malter (Mehlmahlen) 1/2 Simmern als Mahllohn erhalten. +
Wer einen Reif unter dem Jahr abwirft (wer also seinen Weinschank etc. - Artikel 1 - während des Jahres beendet) der soll die o.g. Strafe zahlen und soll demnach in einem Jahr keinen Reif ausstecken dürfen, bei einer Strafe von 1 lb d. +
Hat ein Gemeinsmann ein Egerte (mhd. Eigert, Egerd — Brachland) in der Gemarkung zwischen Wingerten liegen und gibt die Bede (Steuer) wie für den Wingert, wobei der Wingert das Maß ist und begehrt Heu zu machen, soll derselbe einen Wüsch (Raisch, Reisch, Wisch) auf besagtem Stück Land stecken. Was auf dem Grundstück ergriffen wird, Pferd, Kühe oder jemand dort grast, soll derjenige 2 Schilling Pfennig Strafe zahlen. Bebaut ein Gemeinsmann ein Äckerle mit der Haue (Hacke), so darf niemand darauf gehen oder fahren bei gleicher Strafe. +
Das Buch enthält die von alters hergebrachten und ausgeübten Ordnungen. So wie man sie einhalten soll bei Strafen und Bußgeld. +
Ein Wirt, der Wein kauft, soll er dem Dorfmeister beeiden zu welchem Preis; sollte der Wirt pro Maß 1 Schilling oder mehr pro Ohm (unklar???). +
Wenn ein Gemeinsmann einen Baum auf einem Gemeindeweg schädigt oder ausgräbt, soll er der Gemeinde für 1 lb zur Einung verfallen sein, und jeder, wenn er Gemeinsmann ist, Fremder oder Einheimischer dafür zu rügen (anzeigen). +
Dessen Wiese an einen öffentlichen Weg stößt und diese zu bewässern begehrt, soll der Gemeinde durch das Wässern keinen Schaden zufügen. Gehen Brücken über einen öffentlichen Weg, sollen diese instandgehalten werden, bei einer Strafe von 1 lb Heller. Die Wässerung soll nur den Einheimischen und nicht den Fremden erlaubt sein. +
Wenn ein Einwohner Frucht oder Mehl hier auf der Straße ohne Gewicht oder Maß kauft, der soll die in Artikel 32 vermeldete Strafe und Pein zu geben verwirkt haben (den Anspruch verloren haben). +
Kein Wirt soll einen fremden Gast, keine Wanderpersonen und gemeine Dirnen über Nacht behalten, es sei denn, der Gast hätte Schulden beizubringen oder arbeite an erhlichen Geschäften, die ihn aufhalten, bei Strafe von 1 lb Heller. +
Es ist seit jeher verboten, daß jemand auf öffentlichen Wegen, insbesondere aber auf dem Überfeld etwas anbauen sollte. Ebensowenig sollte man den Rech ausroden oder einsetzen bei einer Strafe von 1 lb Heller. Wenn es aber erforderlich wäre, einen Weg in der Gemarkung anzulegen, würde es die Gemeinde, wie schon jeher, selbst tun. Jeder Gemeinsmann und die vereidigten Schützen sollte bei seinem Eid die Übertretenden anzeigen und rügen. Ebensowenig soll jemand Gräben machen über gesetzte Steine, ebenfalls bei einer Strafe von einem Pfundt Heller. +
Jeder Bäcker und Unterkäufer soll an einem Sonntag und Feiertag Weck und Brot vor der Kirche anbieten für 2 ß D. Sollte er das versäumen, hat er 2 ß d als Einung zu zahlen , so häufig das geschieht. +
Es soll kein Einheimischer und kein Fremder Frucht hier verkaufen, egal welcher Art, ohne daß Gewicht oder Maß (angewendet wird); Wer dieses Gebot übertritt soll 1 lb Heller geben (versprochen haben). +
Wird ein Unterkäufer mit Brot oder Weck aufgefunden, die das Gewicht nicht haben, soll der Unterkäufer 18 d schuldig sein, so häufig das geschieht. +
Wirte sollen ihren Wein im Dorf kaufen, es sei denn, es gäbe keinen Wein im Dorf. Bei Strafe von 1 Pfennig. +
Es ist von alters her Brauch zu Maikammer gewesen, daß die Müller auf der Bach die Frucht, die ihnen zum Mahlen gegeben wird, zunächst in das Wieghaus schaffen und wiegen lassen. Nach dem Mahlen sollen sie es wieder ins Wieghaus bringen, wiegen lassen und demjenigen, dem das Mehl gehört, in drei Tagen antworten und zustellen und nicht über Nacht in der Wiege stehen lassen, bei einer Strafe von einem Pfund Heller. +
Zum ersten, sollte einer Wein ausschenken wollen und ein Geschäft macht mit Stallungen (dem Unterstellen von Vieh) oder auch anderem als abgabepflichtigem, derselbe soll einen Reif aufstecken und ein ganzes Jahr Wein ausschenken, wie dies von Alters her geschehen war, bei einer Strafe von 1 Pfund Pfennig oder soll den Weinschank einstellen. +
Die Maycammerer Kirweih hat Freiheit und es darf jedermann zu dieser Zeit, acht Tage vor oder nach der Kirweihe (ungefähr oder ehrlich) Wein ausschenken. Wer Wein schenken will, zur Kirweih oder sonst, soll vor dem Weinschank sein Geschirr eichen lassen, bei der Einung 1 Pfund Heller. +
Ordnung, wie mit den Widdern umgegangen werden soll.
Wenn ein Schäfer zur Osterzeit durch den Ort geht und die Lämmer ausscheidet(?), auch bei denen, die keinen Gemeindewidder halten. Kommt der Schäfer in einen Stall und findet dort Lämmer vor, soll er den Nachbarn (Bürger) ansprechen, wie folgt:
Du sollst das Lamm zu einem Widder gehen lassen und wenn dieses Lamm (unklar: oder wider über jahr kompt)... +
Der Bäcker, der sich ein Vergehen mit Wecken oder Brot zuschulden kommen lässt, soll ohne Aufforderung drei Schilling Pfennig geben, und zwar immer dann (oft und dick als Verstärkung für häufig), wenn das Brot oder der Weck zu klein befunden wird und sein Gewicht nicht hat. +
Der Wirt soll keinen Gast ausschlagen und auch keinen nach Hause schicken. Tut er es dennoch, soll er 1 lb d (1 Pfund Pfennig) Strafe zahlen. Ausgenommen davon ist ein Gast, der bei einem ersten Wirt nicht zufrieden war. Einen solchen Gast darf der Wirt weiterverweisen. Ist erkennbar, daß sich der Wirt aber redlich um den Gast bemüht hatte, so soll der Wirt der Strafe enthoben sein. +
Die Metzger sollen auch Fleisch mit dem Gewicht verkaufen und dasselbig geben wie andere llmstößer bei Einung i Pfund Heller. Es wäre dann Sorg, daß einer ein Ochsen oder andere Rinder kaufen tät, das hoch an Geld wert wäre, sosoll derselb Metzler zu oem Dorfmeister gehen und ihnen solches anzeigen. Könnten dann die Dorsmeister erkennen, daß es besser sei, dann der gemeine Kauf ist, soll man chm dasselbig ein Pfund i Pfennig Heller höcher lassen verkaufen dann das ander Fleisch, +
Jeder Wirt oder Gemeinsam, auch die Müller und Weber, sofern sie Maßgeschirr verwenden, sollen Simmern, Halbsimmern und Immel, die man zum Verkauf braucht und ein Gewicht angeben, sollen solche Maßgeschirre und Gewichte mindestens einmal eichen und brennen lassen. Wird über das Auslassen geklagt, folgt Strafe auf 1 lb Heller. +
Wenn der Schütz eine Gans oder eine Ente auf der Gasse findet, sollen dieselbigen (gemeint sind die Eigentümer der Tiere) gerügt werden und für jedes Tier 9 Pfennig zahlen. Die Gemeinde erhält davon 6 und der Schütz 3 Pfennige. +
G
LA Sp U 103 Nr.2 +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
Das Buch enthält die von alters hergebrachten und ausgeübten Ordnungen. So wie man sie einhalten soll bei Strafen und Bußgeld. +
Friedmann (2013) +
Friedmann (2013) +
nicht erforderlich +
Frühmesser: Jakob Knab, Georg Schwab und Christian Burscheid. +
Bedbuch mit Namen der Besitzer aller Grundstücke, erneute Erfassung in bestimmten Abständen. +
Adjunkten Sebastian Gerlach. +
Adjunkten Anton Platz, Franz Wingerter. +
Adjunkten Georg Friedrich Straub, Johann Philipp Eisele. +
Änderung von freiweilliger Leistung in Zwangsabgabe. Außerordentliche Fälle zusätzliche Bede - Kriegsbede = Kriegssteuer. +
Maibed, Herbstbed, Herbstbedgeld, Atzgeld, Rindfleischgeld, Schenkgeld. +
Befreiung von der Bede. +
Adjunkten Georg Schlosser +
Berechnung der Bede als Prozentbetrag aus dem veranschlagten Grundstückswert. +
Bedfreiheit, Bedpflicht,Allerheiligenstift, Landschreibereigeld. +
Adjunkten Christian Rech, Peter Adam Koch. +
Adjunkten Georg Friedrich Straub, Johann Philipp Eisele. +
Adjunkten: Andreas Platz, Johann Friedrich Schwarzwälder. +
Deckelgasse 9-11, dessen Turm aus dem Jahre 1591 stammt. +
Adjunkten Peter Pfoh, Andreas Platz. +
Adjunkten Hermann Damm Peter Adam Koch. +
Adjunkten Franz Garth +
Adjunkten Georg Schlosser +
Adjunkten Peter Adam Koch +
Deckelgasse 9-11, dessen Turm aus dem Jahre 1591 stammt. +
Adjunkten Sebastian Christmann +
Adjunkten Peter Pfoh, Peter Adam Frankmann. +
Lieferungen in Kriegszeiten als Kriegsfrondienste. +
Adjunkten: Johann Friedrich Schwarzwälder, Peter Adam Koch Friedrich Schwarzwälder Emanuel Heilweck, Munizipalagent, 1.500 Einwohner. +
Versteigerung Alsterweiler Wein aus dem Eigentum des Hofrates Becker zu Alsterweiler +
H
Dolch/Greule (1991) +
I
Franz Hauck, kath. geboren zu Alsterweiler, den 17ten October 1803; im Gesang hinlänglich, im Orgelspiel schwach. +
J
nicht erforderlich +
nicht erforderlich +
nicht erforderlich +
K
vollständig +
nicht erforderlich +
L
ein Ohm klaren Weins +
der aus einem Weinberg stammt, der Eichelberg genannt wird +
Der neue Kalmit-Turm. Der Turm, der an Christi Himmelfahrt dem Verkehr übergeben wurde, steht an der Stelle des alten 8 Meter hohen Turmes der im April vorigen Jahres in sich zusammenstürzte. Der neue Turm hat eine Höhe von 21 Metern und nimmt in dem 3. und 4. Obergeschoße die Meteorologische Station auf. Der Turm besitzt zwei Aussichtsplattformen; eine für die Wanderer und eine für die Aufnahme der Instrumente der Wetterwarte. +
M
Pallas de Oberstein Wormaciens. dyoc. / tercia octobris 1509 / Seite 472 +
nicht erforderlich +
a. 1706 - 1707. 415 Ad utrumque gradum promotus est: Franc. Alb. Quido Vomelius de Stappert, eccl. colleg. ad s. Germ, et Maurit. Spirae canonicus.
Anno 1707., quo professores philosophiae e societate Jesu inceperunt esse membra universitatis1 votumque et sessionem obtinere in senatu vi decretorum desuper ä serenissimo concessorum et inferius in historia facultatis2 referendorura, loco patris Ignatii Dorn morbo impediti promovit rev. pater Conradus Schielein, tunc temporis collegii Heidelbergensis vicerector, sequentes: Magistri, primi:
Joan. Franc. Schommarz, Heidelberg.
Georg. Godefr. Stipplin, Mergentheimensis.
Joan. Leopold. Krämer, Gerlocurianus.
Christianus Jonathas Kerman, Moeckmühlanus.
Christoph. Maximil. Ant. Mairhoffen, Mergentheim.
Franc. Xav. Bernard. Henrici, Spirensis, eccl. colleg. ad s. Germ, et
Maur. Spirae canonicus.
Praeter primos:
Conradus Kuhn, Episcopio-Tuberanus.
Joan. Adam. Lechner, Etlinganus.
Joan. Franc. Hagenburg, Montaburanus.
'''Joan. Franc. Schmidt, Maycameranus.'''
Joan. Petr. Comes, Monasterio-Eifflianus.
Joan. Petr. Sigism. Schott, Mariaevallensis.
'''Joannes Vetter, Alsterweiranus.'''
Baccalaurei, primi:
Ferd. Joan. Wilh. Catharinus de Früz, Wertheimensis.
Joannes Schweisguth, Herxheimensis.
Joan. Jacob. Baegert, Keysersbergensis.
•'oan. Jacob. Weizel, Paderbomensis.
•Joannes Hillebrandt, Naumburgensis.
w"helmus Knopp, Andernacensis.
Praeter primos:
Andreas Diez, Kirchhausensis.
Amoldus Wedel, Odenheimensis.
««•ol. Ant. Joseph. Volmar, Erbacensis.
^asimir. Adolph. Ferd. Wirthwein, Mogonus.
nnstoph. Kesselschleger, Möhnilingensis. +
a. 1706 - 1707. 415 Ad utrumque gradum promotus est: Franc. Alb. Quido Vomelius de Stappert, eccl. colleg. ad s. Germ, et Maurit. Spirae canonicus.
Anno 1707., quo professores philosophiae e societate Jesu inceperunt esse membra universitatis1 votumque et sessionem obtinere in senatu vi decretorum desuper ä serenissimo concessorum et inferius in historia facultatis2 referendorura, loco patris Ignatii Dorn morbo impediti promovit rev. pater Conradus Schielein, tunc temporis collegii Heidelbergensis vicerector, sequentes: Magistri, primi:
Joan. Franc. Schommarz, Heidelberg.
Georg. Godefr. Stipplin, Mergentheimensis.
Joan. Leopold. Krämer, Gerlocurianus.
Christianus Jonathas Kerman, Moeckmühlanus.
Christoph. Maximil. Ant. Mairhoffen, Mergentheim.
Franc. Xav. Bernard. Henrici, Spirensis, eccl. colleg. ad s. Germ, et
Maur. Spirae canonicus.
Praeter primos:
Conradus Kuhn, Episcopio-Tuberanus.
Joan. Adam. Lechner, Etlinganus.
Joan. Franc. Hagenburg, Montaburanus.
'''Joan. Franc. Schmidt, Maycameranus.'''
Joan. Petr. Comes, Monasterio-Eifflianus.
Joan. Petr. Sigism. Schott, Mariaevallensis.
'''Joannes Vetter, Alsterweiranus.'''
Baccalaurei, primi:
Ferd. Joan. Wilh. Catharinus de Früz, Wertheimensis.
Joannes Schweisguth, Herxheimensis.
Joan. Jacob. Baegert, Keysersbergensis.
•'oan. Jacob. Weizel, Paderbomensis.
•Joannes Hillebrandt, Naumburgensis.
w"helmus Knopp, Andernacensis.
Praeter primos:
Andreas Diez, Kirchhausensis.
Amoldus Wedel, Odenheimensis.
««•ol. Ant. Joseph. Volmar, Erbacensis.
^asimir. Adolph. Ferd. Wirthwein, Mogonus.
nnstoph. Kesselschleger, Möhnilingensis. +
Pallas ab Oberstein de Meinkemer nobilis / 5 Septembris 1549 / 71v. S. 605 +
nicht erforderlich +
Die Kirch hat ... +
Dreyer (2019) +
Übertragung per You-Tube Kanal, live. +
Edition der Urkunde im Landesarchiv Speyer im Bestand LA Sp U 103 Nr.99 +
'"`UNIQ--nowiki-000000FC-QINU`"' +
'"`UNIQ--nowiki-000000D8-QINU`"' +
'"`UNIQ--nowiki-0000000E-QINU`"' +
'"`UNIQ--nowiki-0000004A-QINU`"' +
N
P
Zweibrücken +
Ein Wingert in 670 m Höhe
Besuch im pflanzenklimatischen Versuchsgarten auf der Kalmit Interessante Beobachtungen Von Adolf Tschirner
Einen Garten auf der Kalmit, in dem Blumen, Obst und Reben wachsen? Gibt es denn das? So wird wohl mancher fragen.
Ja, es gibt auf dem höchsten Punkte der Kalmit einen Garten und auch einen Wingert. Diese Dinge sind aber nicht ihrer selbst wegen da, sondern stehen im Dienste der Wissenschaft. 1932 wurde der Garten auf der Kalmit angelegt. Man will hier, in Verbindung mit der Arbeit des Observatoriums, die Einwirkungen des Wetters und des Klimas in dieser Höhe auf die Pflanzen studieren. Es soll mit wissenschaftlicher Sicherheit und echt deutscher Gründlichkeit festgestellt werden, um wieviel später in dieser Höhe die Pflanzen grünen, blühen und gedeihen. Was man nun in den wenigen Jahren des Bestehens dieses seltsamen Gartens der Natur hier oben abgelauscht hat, gehört mit zu den interessantesten Forschungsergebnissen des Kalmitobservatoriums.
Wir ließen uns vom Wetterwart, Assessor Burghardt, etwas über die Forschungsergebnisse erzählen. Die Beobachtungen haben ergeben, daß hier in 670 Meter Höhe der Wachstumsunterschied gegenüber den Pflanzen unten in der sonnigen Ebene sechs bis acht Wochen ausmacht. Vor etwa zwölf Tagen erschienen an den Weinstöcken auf der Kalmit schüchtern die ersten grünen Blättchen! Hier oben werden die Trauben niemals reif. Die Beeren bleiben hart und grün und erfrieren in den ersten kalten Nächten des Septembers. Selbst mit einer ganz späten Spätlese ists hier oben „Essig“! Aber diesen kleinen Wingert auf der Kalmit zu schauen, gehört mit zum Erleben dieses großen Berges.
Im Garten selbst siehts nun freilich seltsam genug aus! Man erkennt – ohne vom Fach zu sein – sofort den wissenschaftlichen Charakter dieser kleinen Anlage. Und noch etwas hatte uns überrascht: Die vielen Vergißmeinnicht am Wegrande strahlen in einem Blau, das die bescheidene Pflanze in der Ebene nicht auszeichnet. Denn die ultraviolette Strahlung ist in dieser Höhe größer und macht die Farben der Pflanzen intensiver. Diese Strahlungswirkungen sind es, die man in diesen Garten genau untersucht. Da stehen Gladiolen vor einem schwarzen und einem weißen Halbzylinder. Die Pflanze vor dem schwarzen Hintergrund wächst langsamer als die Nachbarin vor der strahlend weißen Rückwand. Wetterharte Pflanzen, Gräser und Moose gedeihen prächtig. Im kleinen Alpinum des Gartens sind Edelweiß, Enzian und wie die würzigen Alpenblumen und Kräuter alle heißen, in dieser Höhe in ihrem Element. Dagegen siehts bei den Getreidearten traurig aus. Die anspruchsvollen Halmfrüchte des deutschen Landmannes kommen in dieser Höhe nicht recht vorwärts. Auch die Rosen, die in der Ebene in allen Farben duften und blühen, haben eben die ersten Knospen angesetzt. Das alles wird genau beobachtet und notiert, und die Ergebnisse werden dem Reichswetterdienst zugeleitet, der sie im Interesse der Landwirtschaft und der Gartenbaubetriebe verwertet.
Die neuste Errungenschaft im pflanzenklimatischen Garten ist die Taumessung. Die Tauwaage aus Roßhaaren ist ein zierliches Instrument. Mit ihr kann festgestellt werden, wie der Tau mengenmäßig fällt. Diese Beobachtung soll dem Weinbau dienen und in höheren Lagen für die Erziehungsart der Rebenstöcke ausschlaggebend sein.
Pflanzen, Bäume und Sträucher im Dienste der Wissenschaft beherbergt der Garten auf der Kalmit. Und beim Durchschreiten dieser Anlage, beim sinnenden Verweilen vor den interessanten Pflanzen, bekamen wir unbedingte Achtung vor der Gründlichkeit deutscher Wissenschaft, deren Ergebnisse aus ständigen Beobachtungen dem Volksganzen zugute kommen!
Der zweite Grasschnitt. +
Der zweite und der dritte Grasschnitt. +
Wirtschaft'Gasthaus, Lokal', Weʳtschaft (węʳdschafd) +
S
Dreyer (2018b) +
Heinrich Sterre zu Meynkemmern und Cuntzel Meckenhemmer von Alsterwilre dant. +
Steinhof Duttweiler +
T
Alsterweiler Canton Edenkoben Département Mont-Tonnerre +
nein +
U
Ziegler (1975c)
Literaturangaben:
Protokollbücher des Fabrikrates Maikammer im kath. Pfarrarchiv Maikammer.
F.X. Remling „Nikolaus von Weis“, Bd. 1 und 2 Speyer
Siehe auch CMS 354, Seite 236ff.
sowie
Beitrag Collofong, K. E. „Kirche und soziale Frage im 19. Jahrhundert.“ - darauf bezieht sich der Beitrag von Urban Ziegler (ein Aufsatz vorher im gleichen Heft). +
Ziegler (1987b) +
Ziegler (1984) +
Ziegler (1974) +
Ziegler (1975a) +
Ziegler (1975ca) +
Ziegler (1975b) +
Ziegler (1976) +
Ziegler (1987a) +
W
nicht erforderlich +
Friedmann (2013) +
Z
Reimer (1874b) +
131. von B i t s c h (Bietsche), Jakob. 1488 V 8 Kanzleischreiber (306, 128).
597. Haffner, Johann Jakob. 171412 reisiger Oberschultheiß zu Kirrweiler (329, 21 v).
190. Brock, Debolt. 1465 VI 8 Schultheiß zu Kirwiler (298, 12). 1468 VI 1 Schaffner daselbst (298, 49). 1470 IV 23 Landschreiber (298, 85 v).
264. von Dalheim, Philipp Melchior. 1597 II 23 Kämmerer (323, 291). 1597 V 1 Stallmeister (323, 292 v.). 1599 XI 1 Faut am Brurain (323, 401). 1604 VII 9 Hofmeister mit 4 reisigen Pferden (323, 758 v.). 1620 XI 13 Hof- und Ritter-Richter, Rat von Haus aus (326, 130).
291. Dincker, Dietrich Friedrich. 1683 III 29 Ausfaut und Renovator im Oberamt Kyrweiller und Amt Marientrauth (328, 79 v).
292. Dincker, Friedrich Christian, Regierungsadvokat. 1752 VII 25 Oberamtsassessor beim Vitztumamt Bruchsal (335, 336). 1758 II 12 Stadtschultheiß zu Bruchsal (335, 477).
293. Dincker, Johann Franz. 1715 XII28 Kammersekretär (329, 52).
'''596. Hacker, Johann.''' 1597 VII Zollschreiber zu Vdenheim (323, 287). 1600 IV 23 Diener von Haus aus (323, 670). 1605 V 30 Visitator der Keller und Speicher (323, 770). 1624 IV 23 Kammer- und Landschreiberei-Rat (326, 164 v).
940. Koch, Blesius, 1517 XI 3 oberster Mundkoch (311, 30). 1519 Besoldungs-Addition (311, 30).
941. Koch, Claus, von Odenheim. 1519 III 16 erhält für seine langjährigen Dienste auf Lebenszeit 4 Malter Korn und 3 Ohm Wein aus der Kellerei Kißlauwe (311, 41 v.).
'''942. Koch Emanuel, Aufsichtträger zu Alsterweiler. 1747 XII 1 Besoldungsregelung (335, 222).'''
943. Koch, Friedrich, Gegenschreiber der Kellerei Marientrauth. 1747 XII 1 Besoldungsregelung (335, 222).
944. Koch, Johann. 1701 III 24 Ausfaut und Renovator im Oberamt Kirrweiller und Amt Marientrauth (328, 201 v.).
945. Koch, Nikolaus. 1548 X 18 Keller zu Altenburg (313, 111v.).
946. Koch, Peter, von Gernßheim [Provinz Starkenburg]. 1470 X 1 oberster Koch (298, 94 v.).
947. Koch, Peter, von Gertzweiler [Bezirksamt Rockenhausen]. 1565 VI 7 Mundkoch (320, 135).
948. Koch, Philipp. 1500 X 15 Mund- und Meisterkoch auf ein Jahr (306, 191 v.) 1501 VI 13 desgl. auf vier Jahre (306, 191 v.).
949. Koch, Werner, Dr.iur. 1556 VIII 1 Kanzler (317, 119).
'''971. Kraus, Bernhard''', gebürtig von Algesheim (77) aus dem Kur-Mainzischen. 1744 II 24 Hofkeller zu Bruchsall (335, 52. 1746 IX 1 Besoldungs-Addition (335, 439. 1747 XII 19 erhält das Skribentengehalt (335, 227). 1748 XI 14 Hof-Kammerrat(335, 251; 336, 263). 1754 VIII 30 und 1756 II 21 Besoldungs-Addition (335, 395. 440). 1764 IV 27 desgl. für sein Amt als Jagdamtsassessor (335, 650).
973. Kraus, Johann Philipp. 1761 XI 16 Oberamtsassessor beim Vicedomamt Bruchsal (335, 575; 336, 590).
976. Kraus, Stephan, von Mayntz gebürtig. 1760 I 14 Kammerkanzlist (335, 531; 336, 553).
977. Krauss, Jakob, von Aschaffenburg. 1722 11 Silberdiener (332, 4).
978. Krauss, Johann, Dr. iur. 1586 XI 11 Kanzler (323, 132 v).
1215. Müller, Sebastian. 1744 III 7 Hof-Furier (335, 54). 1746 I 1 Haushofmeister (335, 169). 1746 IX 30 Kostdeputat (335, 197). 1755 XII 29 Besoldungs-Augmentation (335, 434). 1758 XI 14 Hofkammerrat (335, 490).
'''1263. Oberstein, Christoph 1531 III I Diener vom Haus aus mit zwei reisigen Pferden (313, 17v).'''
'''1264. Oberstein, Georg Christoph'''
'''1784. von Talheim, Hans, Ritter und Doctor. 1490 X 17 Rat und Diener (306, 138 v.).'''
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